Allgemeine Geschaeftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten fuer alle Vertraege zwischen COSIC (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) ueber die Erbringung von Software-Entwicklungsleistungen und damit verbundenen Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdruecklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt individuell vereinbarte Software-Entwicklungsleistungen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestaetigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle fuer die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugaenge und Materialien rechtzeitig zur Verfuegung. Verzoegerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

§ 5 Verguetung und Zahlung

Die Verguetung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug faellig. Alle Preise verstehen sich zuzueglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 6 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Mit vollstaendiger Bezahlung gehen saemtliche Rechte am geistigen Eigentum der individuell fuer den Auftraggeber erstellten Software – einschliesslich Quellcode, Dokumentation und zugehoeriger Materialien – auf den Auftraggeber ueber. Der Auftraggeber darf diese Werke uneingeschraenkt nutzen, aendern und weiterverwenden.

Hiervon ausgenommen sind allgemeine Werkzeuge, Bibliotheken und wiederverwendbare Komponenten, die der Auftragnehmer unabhaengig vom Auftrag entwickelt hat oder projektuebergreifend einsetzt. An diesen Bestandteilen erhaelt der Auftraggeber ein zeitlich unbeschraenktes, nicht-exklusives Nutzungsrecht im Rahmen des gelieferten Projekts. Der Auftragnehmer darf diese Bestandteile in anderen Projekten weiterverwenden.

Bis zur vollstaendigen Bezahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.

§ 7 Gewaehrleistung

Der Auftragnehmer gewaehrleistet, dass die Software bei Uebergabe die vereinbarten Funktionen erfuellt. Die Gewaehrleistungsfrist betraegt 6 Monate ab Uebergabe. Maengel sind unverzueglich schriftlich zu melden. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Fuer Maengel, die durch Veraenderungen des Auftraggebers oder Dritter entstehen, besteht keine Gewaehrleistung.

§ 8 Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit beschraenkt. Die Haftung fuer entgangenen Gewinn und Folgeschaeden ist ausgeschlossen. Die Haftungssumme ist auf die Hoehe der vereinbarten Verguetung des jeweiligen Auftrags begrenzt. Diese Beschraenkungen gelten nicht bei Personenschaeden.

§ 9 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschliesslich fuer die Vertragserfuellung zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

§ 10 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und, soweit anwendbar, der DSGVO. Details regelt bei Bedarf eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

§ 11 Kuendigung

Vertraege mit festem Leistungsumfang enden mit Erfuellung der Leistung. Dauerschuldverhaeltnisse koennen von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekuendigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt unberuehrt. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergueten.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zustaendige Gericht am Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen davon unberuehrt.